Was ist das
Die Kurtaxe wird von Touristen und Reisenden entrichtet, die in Beherbergungsbetrieben der italienischen Gemeinden übernachten, in denen diese Abgabe eingeführt wurde.
Sie ist für jede Nacht fällig, die in Hotels, Bed & Breakfast, Gästezimmern, Agriturismi, Ferienhäusern, Campingplätzen sowie in zu touristischen Zwecken vermieteten Unterkünften verbracht wird.
Die Erhebung erfolgt direkt durch den Beherbergungsbetrieb, der den Betrag anschließend an die Gemeinde abführt.
Die Befreiungen werden durch die kommunalen Regelungen festgelegt und betreffen in der Regel Kinder (je nach Gemeinde zwischen 12 und 14 Jahren), Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen, Einwohner der Gemeinde, Reiseleiter, Busfahrer auf Dienstreise, Patienten, die zur Behandlung stationär aufgenommen wurden, sowie Einsatzkräfte.
Der Betreiber des Beherbergungsbetriebs ist für die Zahlung der Abgabe verantwortlich und muss:
- die Gäste über die fälligen Beträge informieren
- die für die Berechnung notwendigen Identifikationsdaten erfassen
- die Abgabe einziehen
- die Abgabe an die Gemeinde abführen
- die Übernachtungen und die eingezogenen Beträge melden
Wie funktioniert es
Wenn Sie Informationen benötigen, können Sie eine Meldung senden.
Wir empfehlen Ihnen außerdem, die Dokumentation Ihres Gemeindegebiets zu konsultieren.