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  • Werbewesen und öffentliche Anschläge

    Werbung und Anschläge Anbringung und Ausstellung von Werbebotschaften, dauerhaft oder zeitlich befristet (z. B. Schilder, Werbetafeln, Schaufensteraufkleber, Flugblätter usw.) sowie Anbringung von Plakaten auf den genehmigten öffentlichen Anschlagflächen.

    Werbewesen und öffentliche Anschläge

    Was ist das

    Werbung und öffentliche Anschläge sind Bestandteil des Einheitlichen Vermögensabgabe‑Kanons (Canone Unico Patrimoniale) gemäß Gesetz Nr. 160/2019 (Zusammenführung der Werbesteuer / CIMP, der Gebühren für öffentliche Anschläge, der Gebühr für die Nutzung öffentlichen Grundes / COSAP sowie der Abgabe gemäß Art. 27 Abs. 7 und 8 der Straßenverkehrsordnung – C.d.S.).
    Diese Abgabe regelt den Dienst der Konzession, Genehmigung und Durchführung von Werbemaßnahmen, sei es durch eigene Werbemittel oder über kommunale Anschlaganlagen, durch Unternehmen, Körperschaften, Freiberufler, Vereine und Privatpersonen, die Produkte, Dienstleistungen, Veranstaltungen oder Initiativen bewerben möchten.

    Die konkreten Anwendungsmodalitäten werden durch die Regelungen der jeweiligen Körperschaften (Gemeinden und Provinzen) festgelegt. Diese bestimmen insbesondere die Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen und Konzessionen, die Art der Anwendung des Kanons sowie die Festlegung der entsprechenden Tarife.

    Um eine Werbemaßnahme durchführen zu können, ist es erforderlich, vorab die Genehmigung der zuständigen Gemeinde bzw. Provinz einzuholen, in deren Gebiet die Werbung erfolgt. Für weitere Einzelheiten und Überprüfungen wird empfohlen, das jeweilige einschlägige Reglement zu konsultieren.

    Wie funktioniert es

    Um Ihnen eine gezielte und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung bieten zu können, bitten wir Sie, einige einfache Schritte zu befolgen.
    Wählen Sie zunächst einen der nachstehenden Dienste aus und achten Sie darauf, alle erforderlichen Informationen vollständig anzugeben, damit unser Team Ihre Anfrage prüfen und bearbeiten kann.
    Den Status Ihres Vorgangs können Sie jederzeit direkt online verfolgen.

    Über dieses Portal können Sie fällige Beträge bezahlen, Anträge auf neue Werbeanlagen einreichen, Änderungen oder Beendigungen bestehender Werbemaßnahmen melden sowie Anträge auf Plakatanschläge an kommunalen Anlagen stellen und weitere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

    Online bezahlen

    Über den Dienst „Online bezahlen“ können Sie:
    – Eine erhaltene Zahlungsmitteilung begleichen
    – Eine freiwillige Zahlung vornehmen
    – Eine Zahlungsmitteilung erstellen
    – Eine Quittung für eine bereits erfolgte Zahlung ausdrucken

    Rufen Sie Ihre Vorgänge und Ihre Dokumente ab

    Greifen Sie auf den geschützten Bereich des Portale del Contribuente zu, um Ihre Positionen einzusehen.

    Aktualisieren Sie Ihre personenbezogenen Daten.

    Greifen Sie auf den geschützten Bereich des Portale del Contribuente zu, um Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse als Kontaktangabe zu aktualisieren.

    Mitteilung eines neuen deklarationspflichtigen Werbeträgers

    Füllen Sie das Formular aus, um eine neue, gemäß der geltenden Verordnung über den Vermögenskanon meldepflichtige Werbeanlage anzuzeigen.
    Wenn Sie über SPID auf den geschützten Bereich zugreifen, können Sie sämtliche Funktionen des Steuerzahlerportals nutzen, beispielsweise den Zugriff auf Ihre persönliche Position.
    Achtung: Der Antrag ersetzt nicht eine gegebenenfalls erforderliche Genehmigung.

    Änderung / Beendigung der Werbeexposition

    Füllen Sie das Formular aus, um eine Änderung der Werbeexposition vorzunehmen oder die Werbeexposition zu beenden.
    Hinweis: Sofern für die Werbeexposition eine gültige Genehmigung besteht, ist der Verzicht auf den entsprechenden Titel bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
    Es wird darauf hingewiesen, dass die eingestellte Werbeexposition vom Eigentümer bzw. vom Aussteller zu entfernen ist.
    Wenn Sie über SPID auf den geschützten Bereich zugreifen, können Sie sämtliche Funktionen des Portals des Steuerpflichtigen (Portale del Contribuente) nutzen, beispielsweise den Zugriff auf Ihre persönliche Position.
    Hinweis: Der Antrag ersetzt nicht eine gegebenenfalls erforderliche Genehmigung.

    Dienst für öffentliche Anschläge

    Bitte füllen Sie das Formular zur Beantragung der öffentlichen Plakatanschläge aus und geben Sie dabei das Format, den Zeitraum sowie die betroffenen Gemeinden an.
    Zur ordnungsgemäßen Einreichung des Antrags sind sämtliche erforderlichen Felder vollständig auszufüllen. Dabei sind die Details der Plakate sowie die Gemeinden anzugeben, in denen die Plakatanschläge durchgeführt werden sollen.
    Dem Antrag ist zudem eine Kopie des grafischen Materials beizufügen, das plakatiert werden soll, sowie gegebenenfalls weitere erforderliche Genehmigungen oder ergänzende Unterlagen.
    Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
    Nach dem Absenden wird der Antrag von den zuständigen Mitarbeitenden geprüft, welche die Richtigkeit der angegebenen Daten sowie die Vollständigkeit der beigefügten Unterlagen kontrollieren, bevor das Verfahren für die öffentlichen Plakatanschläge fortgeführt wird.

    Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail über dem Portal der Steuerpflichtigen mit einem Link, über den Sie den PagoPA-Zahlschein zur Durchführung der Zahlung herunterladen können.

    Zahlen Sie eine Zahlung in Raten

    Es besteht die Möglichkeit, für ein oder mehrere Dokumente, die Forderungen desselben Rechtsträgers betreffen,
    einen Antrag auf Entrichtung der geschuldeten Beträge in monatlichen Raten zu stellen.
    Forderungsbeträge unter 100 Euro sind von der Ratenzahlung ausgeschlossen.
    Die zuständige Behörde behält sich das Recht vor, sofern dies für die Prüfung der Voraussetzungen erforderlich ist, die Vorlage weiterer Unterlagen zu verlangen.

    Nach positiver Prüfung des Antrags auf Ratenzahlung wird dem Antragsteller über das Portale del Contribuente eine Mitteilung per E‑Mail übermittelt, welche einen Link zum Abruf des genehmigten Ratenplans enthält.

    Meldung

    Füllen Sie das Online‑Formular aus, um Mitteilungen zu übermitteln. Nach dem Absenden erhalten Sie eine E‑Mail vom Steuerportal mit einem Link, über den Sie die Antworten einsehen und bei Bedarf weitere Informationen mit uns austauschen können.

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    Ultimo aggiornamento: 27 January 2026, 17:52