Was ist das
Werbung und öffentliche Anschläge sind Bestandteil des Einheitlichen Vermögensabgabe‑Kanons (Canone Unico Patrimoniale) gemäß Gesetz Nr. 160/2019 (Zusammenführung der Werbesteuer / CIMP, der Gebühren für öffentliche Anschläge, der Gebühr für die Nutzung öffentlichen Grundes / COSAP sowie der Abgabe gemäß Art. 27 Abs. 7 und 8 der Straßenverkehrsordnung – C.d.S.).
Diese Abgabe regelt den Dienst der Konzession, Genehmigung und Durchführung von Werbemaßnahmen, sei es durch eigene Werbemittel oder über kommunale Anschlaganlagen, durch Unternehmen, Körperschaften, Freiberufler, Vereine und Privatpersonen, die Produkte, Dienstleistungen, Veranstaltungen oder Initiativen bewerben möchten.
Die konkreten Anwendungsmodalitäten werden durch die Regelungen der jeweiligen Körperschaften (Gemeinden und Provinzen) festgelegt. Diese bestimmen insbesondere die Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen und Konzessionen, die Art der Anwendung des Kanons sowie die Festlegung der entsprechenden Tarife.
Um eine Werbemaßnahme durchführen zu können, ist es erforderlich, vorab die Genehmigung der zuständigen Gemeinde bzw. Provinz einzuholen, in deren Gebiet die Werbung erfolgt. Für weitere Einzelheiten und Überprüfungen wird empfohlen, das jeweilige einschlägige Reglement zu konsultieren.
Wie funktioniert es
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