• Italiano
  • English
  • Deutsch
  • Nutzung öffentlicher Flächen

    Besetzung des öffentlichen Raums und öffentlicher Flächen Vorübergehende oder dauerhafte Nutzung von öffentlichen Flächen und Bereichen (z. B. Baustellen, Veranstaltungen, kulturelle Events, Märkte, Außenbewirtungsflächen / Dehors, Grundstückszufahrten usw.).

    Nutzung öffentlicher Flächen

    Was ist das

    Die Besetzungen des öffentlichen Raums und Flächen ist ein Bestandteil des Einheitlichen Vermögenskanons (Canone Unico Patrimoniale) gemäß Gesetz Nr. 160/2019 (Zusammenführung der Werbesteuer / CIMP, der Gebühren für öffentliche Anschläge, der Gebühr für die Nutzung öffentlichen Grundes / COSAP sowie des Kanons gemäß Art. 27 Abs. 7 und 8 der Straßenverkehrsordnung). Der Kanon regelt die Erteilung von Bewilligungen und Genehmigungen für die Nutzung öffentlicher Flächen und Bereiche des unveräußerlichen Vermögens der Gemeinden und der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol, wie Straßen, Plätze, Gehwege und öffentliche Bereiche, für bestimmte Zwecke, darunter Baustellen, Veranstaltungen, kulturelle Initiativen, Märkte, Außenflächen der Gastronomie (Dehors) oder sonstige Nutzungen.

    Die konkreten Anwendungsmodalitäten werden durch die jeweiligen Gemeindeverordnungen sowie durch die einschlägigen Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol festgelegt. Diese regeln insbesondere die Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen und Konzessionen, die Anwendung des Kanons sowie die Kriterien zur Festlegung der entsprechenden Tarife.

    Um eine Nutzung durchführen zu können, ist es erforderlich, vorab die Genehmigung der zuständigen Gemeinde einzuholen. Für weitere Einzelheiten und Überprüfungen wird empfohlen, die jeweilige geltende Verordnung zu konsultieren.

    Wie funktioniert es

    Um dir eine auf deine Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung bieten zu können, bitten wir dich, einige einfache Schritte zu befolgen. Wähle zunächst einen der unten aufgeführten Dienste aus und stelle sicher, dass alle erforderlichen Informationen vollständig angegeben werden, damit unser Team deine Anfrage prüfen und bearbeiten kann. Den Bearbeitungsstatus deiner Anfrage kannst du direkt online verfolgen.

    Hier kannst du den fälligen Betrag bezahlen oder eine Ratenzahlung des geschuldeten Betrags beantragen.

    Online bezahlen

    Über den Dienst „Online bezahlen“ können Sie:
    – Eine erhaltene Zahlungsmitteilung begleichen
    – Eine freiwillige Zahlung vornehmen
    – Eine Zahlungsmitteilung erstellen
    – Eine Quittung für eine bereits erfolgte Zahlung ausdrucken

    Rufen Sie Ihre Vorgänge und Ihre Dokumente ab

    Greifen Sie auf den geschützten Bereich des Portale del Contribuente zu, um Ihre Positionen einzusehen.

    Aktualisieren Sie Ihre personenbezogenen Daten.

    Greifen Sie auf den geschützten Bereich des Portale del Contribuente zu, um Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse als Kontaktangabe zu aktualisieren.

    Zahlen Sie eine Zahlung in Raten

    Es besteht die Möglichkeit, für ein oder mehrere Dokumente, die Forderungen desselben Rechtsträgers betreffen,
    einen Antrag auf Entrichtung der geschuldeten Beträge in monatlichen Raten zu stellen.
    Forderungsbeträge unter 100 Euro sind von der Ratenzahlung ausgeschlossen.
    Die zuständige Behörde behält sich das Recht vor, sofern dies für die Prüfung der Voraussetzungen erforderlich ist, die Vorlage weiterer Unterlagen zu verlangen.

    Nach positiver Prüfung des Antrags auf Ratenzahlung wird dem Antragsteller über das Portale del Contribuente eine Mitteilung per E‑Mail übermittelt, welche einen Link zum Abruf des genehmigten Ratenplans enthält.

    Meldung

    Füllen Sie das Online‑Formular aus, um Mitteilungen zu übermitteln. Nach dem Absenden erhalten Sie eine E‑Mail vom Steuerportal mit einem Link, über den Sie die Antworten einsehen und bei Bedarf weitere Informationen mit uns austauschen können.

    Öffne eine Meldung
    Ultimo aggiornamento: 28 January 2026, 10:14