Was ist das
Die Votivbeleuchtung ist ein vom Gemeindeamt angebotener Dienst, der den Antragstellern einen Lichtpunkt auf der Grabstätte ihrer Verstorbenen zur Verfügung stellt.
Die Votivlampen können auf jeder Grabstätte der Gemeindefriedhöfe aktiviert werden (Nischen, Ossarium, Erdgräber, Familiengräber und -kapellen), auf Antrag eines Angehörigen oder Verwandten des Verstorbenen bzw. des Nutzungsberechtigten der Grabnische.
Für den Dienst der Votivbeleuchtung ist die Zahlung einer jährlichen Gebühr erforderlich, die Überwachung, Wartung der Anlagen und den Stromverbrauch umfasst; diese Gebühr wird über eine entsprechende Rechnung erhoben.
ABACO ist ausschließlich für die Votivbeleuchtung zuständig und nicht für andere Friedhofsdienste.
Wie funktioniert es
Hier kannst du online die Aktivierung des Votivbeleuchtungsdienstes für die Gräber deiner Angehörigen beantragen und die Zahlung vornehmen.
Für die Kündigung oder Änderungen eines bereits aktiven Anschlusses verwende bitte die verfügbare Formularsammlung.