Was ist das
Die Besetzungen des öffentlichen Raums und Flächen ist ein Bestandteil des Einheitlichen Vermögenskanons (Canone Unico Patrimoniale) gemäß Gesetz Nr. 160/2019 (Zusammenführung der Werbesteuer / CIMP, der Gebühren für öffentliche Anschläge, der Gebühr für die Nutzung öffentlichen Grundes / COSAP sowie des Kanons gemäß Art. 27 Abs. 7 und 8 der Straßenverkehrsordnung). Der Kanon regelt die Erteilung von Bewilligungen und Genehmigungen für die Nutzung öffentlicher Flächen und Bereiche des unveräußerlichen Vermögens der Gemeinden und der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol, wie Straßen, Plätze, Gehwege und öffentliche Bereiche, für bestimmte Zwecke, darunter Baustellen, Veranstaltungen, kulturelle Initiativen, Märkte, Außenflächen der Gastronomie (Dehors) oder sonstige Nutzungen.
Die konkreten Anwendungsmodalitäten werden durch die jeweiligen Gemeindeverordnungen sowie durch die einschlägigen Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol festgelegt. Diese regeln insbesondere die Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen und Konzessionen, die Anwendung des Kanons sowie die Kriterien zur Festlegung der entsprechenden Tarife.
Um eine Nutzung durchführen zu können, ist es erforderlich, vorab die Genehmigung der zuständigen Gemeinde einzuholen. Für weitere Einzelheiten und Überprüfungen wird empfohlen, die jeweilige geltende Verordnung zu konsultieren.
Wie funktioniert es
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