Was ist das
Die IMU (Imposta Municipale Unica) ist geschuldet für den Besitz von:
- Gebäuden, ausgenommen der Hauptwohnung und der zugehörigen Nebenräume (außer wenn es sich um eine Wohneinheit der Katasterkategorien A/1, A/8 oder A/9 handelt)
- baureifen Grundstücken
- landwirtschaftlichen Flächen.
Sie ist geschuldet von:
- dem Eigentümer
- dem Nießbraucher
- dem Inhaber eines Nutzungs- oder Wohnrechts
- dem Inhaber des Erbpacht- oder Oberflächennutzungsrechts
- dem Elternteil, dem die Familienwohnung durch richterlichen Beschluss zugewiesen wurde
- dem Konzessionär von staatlichen Grundstücken
- dem Leasingnehmer von zu errichtenden oder im Bau befindlichen Immobilien, die im Finanzierungsleasing vergeben wurden.
Der zu zahlende Betrag hängt vom Wert der Immobilie ab, der durch den Katasterwert (rendita catastale) bestimmt wird. Auf dieser Grundlage erfolgt die Berechnung anhand der vom Gemeindeort der Immobilie jährlich festgelegten Steuersätze.
ABACO übernimmt — abhängig vom Vertrag mit der Gemeinde/dem öffentlichen Ent — die Feststellung (Accertamento), die Einhebung und den Forderungseinzug im Zusammenhang mit der IMU.
Wie funktioniert es
Wenn du Informationen benötigst, kannst du eine Meldung senden.
Wir empfehlen dir außerdem, die für deine Gemeinde relevante Dokumentation auf dieser Seite zu konsultieren.