Aussetzung oder Überprüfung von Zwangsverfahren
Beantragen Sie die Aussetzung der Verfahren zur Zwangsbeitreibung (Inkasso) oder die Überprüfung einer Verwaltungspfändung.
ANTRAG AUF AUSSETZUNG – Zahlung vor Erstellung des Steuerverzeichnisses (L. Nr. 228/2012)
Die AUSSETZUNG der Zwangsmaßnahmen kann beantragt werden, wenn der Antragsteller Unterlagen vorlegt, die die vollständige oder teilweise Zahlung der Forderung an den Träger belegen.
ANTRAG AUF AUSSETZUNG – Aufhebung der Forderung vor Erstellung des Steuerverzeichnisses (L. Nr. 228/2012)
Die AUSSETZUNG der Zwangsmaßnahmen kann beantragt werden, wenn der Antragsteller Unterlagen vorlegt, die die Aussetzung und/oder die vollständige oder teilweise Aufhebung der Forderung belegen.
ANTRAG AUF ÜBERPRÜFUNG DES VERFAHRENS DER VERWALTUNGSPFÄNDUNG – Fahrzeug für den Transport von Menschen mit Behinderung
Die Aufhebung des Verwaltungspfändungsverfahrens kann beantragt werden, wenn das Fahrzeug für eine Person mit Behinderung bestimmt ist.
ANTRAG AUF ÜBERPRÜFUNG DES VERFAHRENS DER VERWALTUNGSPFÄNDUNG – Arbeitsmittel
Die Aufhebung des Verwaltungspfändungsverfahrens kann beantragt werden, wenn das Fahrzeug vom Antragsteller für eine unternehmerische oder berufliche Tätigkeit genutzt wird.