Zahlen Sie eine Zahlung in Raten
Es besteht die Möglichkeit, für ein oder mehrere Dokumente, die Forderungen desselben Rechtsträgers betreffen,
einen Antrag auf Entrichtung der geschuldeten Beträge in monatlichen Raten zu stellen.
Forderungsbeträge unter 100 Euro sind von der Ratenzahlung ausgeschlossen.
Die zuständige Behörde behält sich das Recht vor, sofern dies für die Prüfung der Voraussetzungen erforderlich ist, die Vorlage weiterer Unterlagen zu verlangen.
Nach positiver Prüfung des Antrags auf Ratenzahlung wird dem Antragsteller über das Portale del Contribuente eine Mitteilung per E‑Mail übermittelt, welche einen Link zum Abruf des genehmigten Ratenplans enthält.