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  • Aussetzung oder Überprüfung von Zwangsverfahren

    Beantragen Sie die Aussetzung der Verfahren zur Zwangsbeitreibung (Inkasso) oder die Überprüfung einer Verwaltungspfändung.




    ANTRAG AUF AUSSETZUNG – Zahlung vor Erstellung des Steuerverzeichnisses (L. Nr. 228/2012)
    Die AUSSETZUNG der Zwangsmaßnahmen kann beantragt werden, wenn der Antragsteller Unterlagen vorlegt, die die vollständige oder teilweise Zahlung der Forderung an den Träger belegen.

    ANTRAG AUF AUSSETZUNG – Aufhebung der Forderung vor Erstellung des Steuerverzeichnisses (L. Nr. 228/2012)
    Die AUSSETZUNG der Zwangsmaßnahmen kann beantragt werden, wenn der Antragsteller Unterlagen vorlegt, die die Aussetzung und/oder die vollständige oder teilweise Aufhebung der Forderung belegen.

    ANTRAG AUF ÜBERPRÜFUNG DES VERFAHRENS DER VERWALTUNGSPFÄNDUNG – Fahrzeug für den Transport von Menschen mit Behinderung
    Die Aufhebung des Verwaltungs­pfändungsverfahrens kann beantragt werden, wenn das Fahrzeug für eine Person mit Behinderung bestimmt ist.

    ANTRAG AUF ÜBERPRÜFUNG DES VERFAHRENS DER VERWALTUNGSPFÄNDUNG – Arbeitsmittel
    Die Aufhebung des Verwaltungs­pfändungsverfahrens kann beantragt werden, wenn das Fahrzeug vom Antragsteller für eine unternehmerische oder berufliche Tätigkeit genutzt wird.