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  • Friedhofs‑Votivlicht

    Hier findest du die Dienste rund um die Votivbeleuchtung: von neuen Anschlüssen bis hin zu Meldungen.

    Friedhofs‑Votivlicht

    Was ist das

    Die Votivbeleuchtung ist ein vom Gemeindeamt angebotener Dienst, der den Antragstellern einen Lichtpunkt auf der Grabstätte ihrer Verstorbenen zur Verfügung stellt.
    Die Votivlampen können auf jeder Grabstätte der Gemeindefriedhöfe aktiviert werden (Nischen, Ossarium, Erdgräber, Familiengräber und -kapellen), auf Antrag eines Angehörigen oder Verwandten des Verstorbenen bzw. des Nutzungsberechtigten der Grabnische.

    Für den Dienst der Votivbeleuchtung ist die Zahlung einer jährlichen Gebühr erforderlich, die Überwachung, Wartung der Anlagen und den Stromverbrauch umfasst; diese Gebühr wird über eine entsprechende Rechnung erhoben.

    ABACO ist ausschließlich für die Votivbeleuchtung zuständig und nicht für andere Friedhofsdienste.

    Wie funktioniert es

    Hier kannst du online die Aktivierung des Votivbeleuchtungsdienstes für die Gräber deiner Angehörigen beantragen und die Zahlung vornehmen.
    Für die Kündigung oder Änderungen eines bereits aktiven Anschlusses verwende bitte die verfügbare Formularsammlung.

    Online bezahlen

    Über den Dienst „Online bezahlen“ können Sie:
    – Eine erhaltene Zahlungsmitteilung begleichen
    – Eine freiwillige Zahlung vornehmen
    – Eine Zahlungsmitteilung erstellen
    – Eine Quittung für eine bereits erfolgte Zahlung ausdrucken

    Anschluss von Votivlampen

    Durch Ausfüllen des Formulars kannst du die Aktivierung des Dienstes für die Votivbeleuchtung beantragen.

    Meldung

    Füllen Sie das Online‑Formular aus, um Mitteilungen zu übermitteln. Nach dem Absenden erhalten Sie eine E‑Mail vom Steuerportal mit einem Link, über den Sie die Antworten einsehen und bei Bedarf weitere Informationen mit uns austauschen können.

    Öffne eine Meldung
    Ultimo aggiornamento: 27 January 2026, 16:45