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  • Zwangseintreibung

    Du kannst einen Antrag auf Ratenzahlung stellen, Anfragen einreichen und Rückmeldungen zu deiner finanziellen Situation erhalten.

    Zwangseintreibung

    Was ist das

    Der Inkassodienst unterstützt den Steuerpflichtigen dabei, seine ausstehenden steuerlichen Verpflichtungen zu bereinigen (darunter nicht bezahlte Bußgelder, Steuern sowie weitere Verbindlichkeiten gegenüber der öffentlichen Verwaltung).
    Dies erfolgt im Rahmen fairer und transparenter Verfahren. Über die im Portal der Steuerpflichtigen bereitgestellten Dienste kannst du deine Situation anhand der verfügbaren Optionen klären und — sofern möglich — weitergehende Maßnahmen wie Pfändungen oder gerichtliche Schritte vermeiden.

    Wie funktioniert es

    Um dir eine auf deine Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung zu gewährleisten, bitten wir dich, einige einfache Schritte zu befolgen. Wähle zunächst einen der unten aufgeführten Dienste aus und stelle sicher, dass alle erforderlichen Informationen zu deiner offenen Forderung vollständig vorliegen, damit unser Team deine Anfrage sachgerecht prüfen kann.
    Den Bearbeitungsstand kannst du jederzeit direkt online verfolgen.

    In diesem Bereich kannst du die Zahlung deiner offenen Forderungen vornehmen. Alternativ hast du die Möglichkeit, eine Ratenzahlung des geschuldeten Betrags zu beantragen, eine Neuverhandlung der Zahlungsmodalitäten anzufordern oder Gründe für eine Änderung, Aussetzung oder Aufhebung mitzuteilen.

    Sollten die unten aufgeführten Dienste nicht deinen Anforderungen entsprechen, kannst du über die Schaltfläche „Eine Meldung öffnen“ oben rechts eine Mitteilung einreichen.

    Online bezahlen

    Über den Dienst „Online bezahlen“ können Sie:
    – Eine erhaltene Zahlungsmitteilung begleichen
    – Eine freiwillige Zahlung vornehmen
    – Eine Zahlungsmitteilung erstellen
    – Eine Quittung für eine bereits erfolgte Zahlung ausdrucken

    Rufen Sie Ihre Vorgänge und Ihre Dokumente ab

    Greifen Sie auf den geschützten Bereich des Portale del Contribuente zu, um Ihre Positionen einzusehen.

    Aktualisieren Sie Ihre personenbezogenen Daten.

    Greifen Sie auf den geschützten Bereich des Portale del Contribuente zu, um Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse als Kontaktangabe zu aktualisieren.

    Zahlen Sie eine Zahlung in Raten

    Es besteht die Möglichkeit, für ein oder mehrere Dokumente, die Forderungen desselben Rechtsträgers betreffen,
    einen Antrag auf Entrichtung der geschuldeten Beträge in monatlichen Raten zu stellen.
    Forderungsbeträge unter 100 Euro sind von der Ratenzahlung ausgeschlossen.
    Die zuständige Behörde behält sich das Recht vor, sofern dies für die Prüfung der Voraussetzungen erforderlich ist, die Vorlage weiterer Unterlagen zu verlangen.

    Nach positiver Prüfung des Antrags auf Ratenzahlung wird dem Antragsteller über das Portale del Contribuente eine Mitteilung per E‑Mail übermittelt, welche einen Link zum Abruf des genehmigten Ratenplans enthält.

    Raten- oder Forderungszahlung neu verhandeln

    Es ist möglich, die Änderung der Zahlungsbedingungen eines Dokuments zu beantragen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen und eine nachweisbare wirtschaftliche Notlage besteht.

    Aussetzung oder Überprüfung von Zwangsverfahren

    Beantragen Sie die Aussetzung der Verfahren zur Zwangsbeitreibung (Inkasso) oder die Überprüfung einer Verwaltungspfändung.




    ANTRAG AUF AUSSETZUNG – Zahlung vor Erstellung des Steuerverzeichnisses (L. Nr. 228/2012)
    Die AUSSETZUNG der Zwangsmaßnahmen kann beantragt werden, wenn der Antragsteller Unterlagen vorlegt, die die vollständige oder teilweise Zahlung der Forderung an den Träger belegen.

    ANTRAG AUF AUSSETZUNG – Aufhebung der Forderung vor Erstellung des Steuerverzeichnisses (L. Nr. 228/2012)
    Die AUSSETZUNG der Zwangsmaßnahmen kann beantragt werden, wenn der Antragsteller Unterlagen vorlegt, die die Aussetzung und/oder die vollständige oder teilweise Aufhebung der Forderung belegen.

    ANTRAG AUF ÜBERPRÜFUNG DES VERFAHRENS DER VERWALTUNGSPFÄNDUNG – Fahrzeug für den Transport von Menschen mit Behinderung
    Die Aufhebung des Verwaltungs­pfändungsverfahrens kann beantragt werden, wenn das Fahrzeug für eine Person mit Behinderung bestimmt ist.

    ANTRAG AUF ÜBERPRÜFUNG DES VERFAHRENS DER VERWALTUNGSPFÄNDUNG – Arbeitsmittel
    Die Aufhebung des Verwaltungs­pfändungsverfahrens kann beantragt werden, wenn das Fahrzeug vom Antragsteller für eine unternehmerische oder berufliche Tätigkeit genutzt wird.

    Meldung

    Füllen Sie das Online‑Formular aus, um Mitteilungen zu übermitteln. Nach dem Absenden erhalten Sie eine E‑Mail vom Steuerportal mit einem Link, über den Sie die Antworten einsehen und bei Bedarf weitere Informationen mit uns austauschen können.

    Öffne eine Meldung
    Ultimo aggiornamento: 28 January 2026, 10:22